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AktivLandRichtlinie: Stand 03. April 2020

IBB Förderergänzungsdarlehen

Wenn Sie bei der Nutzung von Förderprogrammen im Bereich Wohnungsbau eine Finanzierungslücke schließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Ergänzungsdarlehen erhalten.

Auf dieser Seite (8 Abschnitte)

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie durch individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote

  • zur Schließung von Finanzierungslücken, wenn Sie aktuelle Förderprodukte in Anspruch nehmen,
  • zur Neustrukturierung von Förderungen oder Umstellung auf Restkapital,
  • für Umschuldungen sowie
  • für Anschlussfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens per eAntrags-Verfahren bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Überblick

IBB Förderergänzungsdarlehen

[Produktblatt, Stand 8/2021]

Wer wird gefördert?

  • Neu- oder Bestandskund:innen, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben
  • Kund:innen der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen

Was wird gefördert?

Individuelle Finanzierungsangebote:

  • Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
  • Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
  • Umschuldungen bei Schwierigkeiten der Darlehensnehmer:innen mit vorrangig abgesicherten Darlehensgeber:innen im Fall von Marktversagen
  • Anschlussfinanzierungen durch die IBB geförderten Objekte (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen)

Wie wird gefördert?

  • Individuelles Darlehensangebot für bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs.
  • Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrags.
  • Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/fed.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter:innen & Investor:innen: 030 / 2125-2662
Telefon Wohnungseigentümer:innen: 030 / 2125-3488
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de

Antragsverfahren

Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Neu- und Bestandskunden der Investitionsbank Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für ein solches Darlehen grundsätzlich die banküblichen Sicherheiten stellen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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