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AktivLandRichtlinie: Stand 03. April 2020

IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Auf dieser Seite (9 Abschnitte)

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Sie bekommen die Förderung für

  • die Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise durch bessere Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern oder Heizungstechnik,
  • die Reduktion von Barrieren, zum Beispiel durch die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften,
  • allgemeine Instandsetzung, Modernisierung und sonstige Baumaßnahmen, beispielsweise Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung, sowie
  • sonstige Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs betragen.

Gegebenenfalls bekommen Sie Tilgungszuschüsse bei der Inanspruchnahme von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Überblick

IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

[Produktblatt
Stand 08/2021]

Wer wird gefördert?

Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
  • Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
  • Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe bzw. der IBB.
  • Darlehensangebote bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs sind möglich.
  • Die Darlehensvergabe ist auch an einzelne Eigentümer:innen der Gemeinschaft möglich.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie auf den Produktblättern C, F und G.

Zu welchen Konditionen?

  • Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
  • Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden.
  • Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
  • Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird verzichtet.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
  • Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
  • Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer:innen müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der/die WEG-Verwaltende koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner:in für die IBB.
  • Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der WEG.

Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/weg.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125-2662
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de

Antragsverfahren

Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen.
  • Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 50.000 müssen Sie die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht eintragen lassen.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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