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Die IFB Hamburg unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen in Hamburg. Die bestehenden Wohngebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H eingestuft sein.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen,
- die deutsche Staatsbürger oder
- im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise
- einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben.
Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen.
Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der oder des Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen.
- 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR
- 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR
- je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR.
Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der Energieklasse D, E, F, G oder H, welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden und mindestens die Energieklasse C oder besser nach Umsetzung der Maßnahmen erreichen.
Gefördert werden:
- Kosten der Modernisierung und Sanierung
- Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises
Beim erstmaligen Immobilienerwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Details zum Programm
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Förderrichtlinie zur Finanzierung des Ersterwerbs einer Gebrauchtimmobilie inklusive Sanierungspflicht von selbstgenutzen Wohnimmobilien
Befristet bis zum: 31.12.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
