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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 06. Dezember 2019

InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech -Startups

Wenn Sie im Bereich Deep Tech eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 50 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen im Deep-Tech-Bereich, die höchstens 2 Jahre alt sind.

Gefördert werden technologiebasierte Startups mit hohem Deep-Tech-Fokus, die nicht älter als zwei Jahre sind, etwa aus den Bereichen Life Science, MedTech, Greentech oder Biotech, und die durch einen hohen technologischen Innovationsgrad, basierend auf eigener IP--Internetprotokoll und häufig aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (beispielsweise Patente, Prototypen), überzeugen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt in bis zu 3 Etappen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoRampUp Programms (siehe weiterführenden Link).

Details zum Programm

InnoRampUp
Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen
Gültig ab: 01.07.2014
Stand: 01.09.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Förderrichtlinie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vom 1. Juli 2014, Stand 1. Januar 2024.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10.000.000 EUR aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.
  • Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist einen hohen technologischen Innovationsgrad auf, basierend auf eigener IP--Internetprotokoll und meistens aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (zum Beispiel Patente, Prototypen).
  • Das Vorhaben verfügt über eine Marktvalidierung durch erste Kunden, Pilotprojekte oder bereits erzielte Umsätze und weist ein erkennbares Marktpotenzial auf, das über dem Fördervolumen liegt.
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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