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Das Land Hamburg unterstützt insbesondere FinTechs und InsurTechs von der Vorgründung bis zur mittleren Entwicklungsphase sowie Startups angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug, sofern diese höchstens 3 Jahre alt sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 200.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.
Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführenden Link).
Details zum Programm
InnoFinTech
Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen im Bereich FinTech
Gültig ab: 22.03.2022 bis 31.12.2025 (Antragstellung bis 31.10.2025)
Stand: 01.09.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10.000.000 EUR aufweisen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich).
- Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
- Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien.
- Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt
- Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
