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Als Teil eines transnationalen Projekts innerhalb der Initiative M-ERA.NET unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung von Materialien mit außergewöhnlichen Funktionen sowie die Erforschung von Alternativen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Die Förderung umfasst 2 Schwerpunkte:
- Intelligente Funktionsmaterialien: Sie entwickeln Materialien für adaptive Systeme. Diese reagieren auf äußere Reize wie Wärme oder Licht. Sie nutzen diese zum Beispiel für Sensoren oder intelligente Textilien.
- Substitution von PFAS--per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen: Sie finden Ersatzstoffe für bedenkliche PFAS--per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen-Verbindungen. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu senken. Sie erhöhen damit die Nachhaltigkeit.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Gefördert werden:
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie können bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Die Abrechnung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA--Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis).
- Unternehmen: Unternehmen erhalten anteilige Zuschüsse für projektbezogene Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Kostenbasis (AZK--Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis).
Details zum Programm
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zu den Themen „Intelligente Funktionsmaterialien für adaptive Systeme“ sowie „Substitution von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen“ als transnationale Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET „M-ERA.NET III– „Materialwissenschaft und Batterietechnologien“ im Rahmen des Fachprogramms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“
vom: 19.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.03.2026 B1
Rechtliche Voraussetzungen
- Ihr Verbund besteht aus mindestens 3 Partnern aus 3 teilnehmenden Partnerländern beziehungsweise -regionen.
- Mindestens 2 Partner kommen aus unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten.
- Sie binden mindestens einen deutschen Industriepartner in Ihr Projekt ein.
- Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Nutzen Sie für die Vereinbarung den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Sie nutzen die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben zu Batteriematerialien sind nicht förderfähig. Auch Anwendungen im Lebensmittelbereich oder Kosmetikbereich können Sie nicht über dieses Programm fördern lassen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
