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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihr Vorhaben, das sich thematisch im Rahmen des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegt.
Gefördert werden Projekte in den beiden Themenfeldern
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege,
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ.
Sie können die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität?
vom: 14.01.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 28.01.2021 B10
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität?
vom: 07.06.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 15.06.2022 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität?
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.03.2024 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität?
vom: 27.06.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 04.07.2024 B8
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Vierte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität?
vom: 09.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.01.2026 B1
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften und
- größere Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr risikoreiches industrielles Forschungs- oder vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben ist technologieübergreifend und anwendungsbezogen.
- Sie binden geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in das Projekt ein.
- Die relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden berücksichtigt.
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und geht über den Stand der Technik hinaus.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
- Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
