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Ziel und Gegenstand
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.
Gefördert werden Projekte zu übergreifenden Maßnahmen in den folgenden vier Förderbereichen:
- Minderung von Treibhausgasemissionen,
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (REDD+--Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, deutsch: Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung),
- Schutz der biologischen Vielfalt.
Die Projekte sollen die Kooperationsländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP), der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDCs) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD--Convention on Biological Diversity, deutsch: Übereinkommen über die biologische Vielfalt) unterstützen.
Das Förderinstrument –IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Large Grants? schreibt jährlich einen Ideenwettbewerb über Themen- und Länderschwerpunkte aus für Großprojekte mit einer Projektdauer von bis zu 8 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 5.000.000 EUR und 20.000.000 EUR. Die IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Large Grants Auswahlverfahren für Großprojekte richten sich an Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen in einem Konsortium.
Durch das Förderinstrument –IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Invest? werden jährlich Finanzierungsfonds und Multilaterale Initiativen gefördert. Die Einzahlungen der IKI--Internationale Klimaschutzinitiative verfolgen das Ziel der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und der Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in den Klima- und Biodiversitätsschutz. Förderfähig sind internationale Organisationen, multilaterale Entwicklungsbanken sowie die KfW, bei denen die Bundesrepublik als Mitglied/Anteilseigner über Mitbestimmungsrechte verfügt.
Unter dem Förderinstrument ?IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Medium Grants? werden jährlich Förderschwerpunkte für Kleinprojekte mit einer Projektdauer von 2 bis 3 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 300.000 EUR und 800.000 EUR vorgegeben. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung
Das Förderinstrument –IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Small Grants? unterstützt Projekte mit einer Projektdauer von 1 bis 3 Jahren, die über einen internationalen Wettbewerb ausgewählt werden, mit jeweils bis zu 200.000 EUR. –IKI--Internationale Klimaschutzinitiative Small Grants? richtet sich an regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland, wie
- Nichtregierungsorganisationen,
- Wirtschaftsunternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
- Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
- internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der geplanten Maßnahme.
Details zum Programm
Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Stand Januar 2025.
Rechtliche Voraussetzungen
- Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
- Die förderfähigen Kooperationsländer müssen auf der Liste der Official Development Assistance (ODA)-fähigen Staaten stehen.
- Die Bewerbung muss in der Regel als Konsortium, das heißt als Zusammenschluss von mindestens 2 Organisationen erfolgen.
- Das Projekt muss sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientieren.
- Das Projekt muss einen Ansatz mit Innovationskraft und ambitionierte Ziele verfolgen und auf messbare Ergebnisse ausgelegt sein.
- Im Projekt müssen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Grundsätze der Chancengleichheit berücksichtigt werden.
- Die Aktivitäten des Projektes sollen nach dem Ende der Förderung fortgeführt werden oder erhalten bleiben. Das im Projekt erzielte Wissen soll über das Projekt hinaus nutzbar gemacht werden.
- Eine angemessene Eigenbeteiligung und Eigenleistungen der Durchführungsorganisationen werden in der Regel vorausgesetzt.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
