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AktivBund · KfWRichtlinie: Stand 12. Januar 2026

Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU

Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.

Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen,
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
  • Versorgung und Entsorgung,
  • Verkehrsinfrastruktur,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.

Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind.

Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Strom­versorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärme­erzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
  • Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie
  • Speicher
  • Investitionen in die zugehörige Infrastruktur

Details zum Programm

KfW-Merkblatt zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU (148)

Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, externer Link)

Antragsverfahren

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 06/2025.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
  • gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie
  • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
  • Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht gefördert werden

  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
  • Kapitalanlagen,
  • Leasingfinanzierungen,
  • Eigenleistungen,
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
  • Räume zur Glaubensausübung sowie
  • Investitionen von politischen Parteien.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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