Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
Vom: 17.07.2024
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe. Weitere Informationen finden Sie unter der Informationsseite zur Förderung (siehe weiterführende Links) sowie in den Hinweisen zur Antragsstellung (siehe weiterführende Links).
Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt vor der Antragstellung ein oder mehrere Interessenbekundungsverfahren durch. Die nächste Interessensbekundung ist vom 01.06.2026 bis 22.06.2026 möglich.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
