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Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Förderung erhalten Sie für
- Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
- Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
- jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
- Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.
Details zum Programm
Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
vom: 03.03.2022
geändert am 22.07.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
7801/4-8-17962/2022
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
- Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
- Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
- Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
