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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 16. Februar 2026

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI -basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme ( Hightech Agenda)

Sie forschen zu Mobilität und Künstlicher Intelligenz (KI)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte in Modellregionen. Entwickeln Sie jetzt innovative Lösungen für einen klimaneutralen Verkehr und erhalten Sie Zuschüsse.

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Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der intelligenten Mobilität erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die Künstliche Intelligenz (KI) für den Klimaschutz nutzen.

Diese Förderung richtet sich an Forschungsverbünde. Ihr Verbund muss aus mindestens 3 Partnern bestehen. Dazu gehören eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie eine interkommunale Institution. Ein weiterer Partner aus Wirtschaft oder Gesellschaft muss beteiligt sein.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung innovativer Mobilitätslösungen. Dies umfasst Bereiche wie autonomes Fahren oder smarte Infrastrukturen. Auch On-Demand-Angebote im ländlichen Raum gehören dazu. Sie erproben Ihre Technologien in Reallaboren unter echten Bedingungen. Das Ziel ist ein intelligentes Mobilitätssystem. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Auch die nationalen Klimaziele werden so unterstützt. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Verkehrssektor spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie die Förderung für den Technologietransfer in Ihrer Region.

Details zum Programm

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung
vom: 15.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.02.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Vorhaben muss ein Verbundprojekt mit mindestens 3 Partnern sein.
  • Ein Partner muss eine interkommunale oder intraregionale Institution sein.
  • Ein Partner muss eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sein.
  • Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen.
  • Sie benötigen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland.
  • Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden.
  • Ihr Projekt muss deutlich über den Stand der Technik hinausgehen.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten: Wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt, erhalten Sie keine Förderung. Zudem sind Vorhaben ohne klaren Beitrag zur CO2--Kohlenstoffdioxid-Reduktion nicht förderfähig.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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