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Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.
Überblick
Klinikpartnerschaften – Förderlinie global
Das Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit unterstützt Partnerschaftsprojekte zwischen deutschen Organisationen des Gesundheitssektors und Partnerinstitutionen in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens.
Grundlagen
Erfolgreiche Partnerschaften basieren auf:
- gemeinsamer Verantwortung und partnerschaftlicher Umsetzung
- einem langfristigen Austausch auf Augenhöhe
- der Schaffung einer Win-Win-Situation durch Wissenstransfer u.a. zu Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden
- der Orientierung des Projekts an den Regularien und Prinzipien des Partnerlandes
- beruflich-ethischen Grundsätzen: Orientierung an internationalen Standards/Leitfäden im Fachbereich, Einbezug von Gender- und Diversity-Aspekten, deontologischen Fragen und Grundsätzen
Voraussetzungen
Förderanträge werden von einer deutschen Einrichtung gestellt. Sie erfüllen folgende Kriterien:
- es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation in Deutschland
- qualifiziertes Fachpersonal beider Seiten ist für die Umsetzung vorhanden
- eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft ist erkennbar/in Planung
Für Partnerinstitutionen sind folgende Bedingungen relevant:
- das Projekt findet in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens gemäß OECD-DAC Kriterien statt
- die Partner-Einrichtung stellt eine Rechtskörperschaft bzw. juristische Person dar; sie bietet öffentliche Gesundheitsleistungen an; sie leistet mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland (UN-Nachhaltigkeitsziel 3)
Verbände und Organisationen im Partnerland ohne eigenständige Gesundheitsdienstleistungen (wie Hochschulen und Berufsschulen), können keine Projektpartner*innen sein.
Verwendungszweck von Fördermitteln
Umfang der Förderung: bis zu 50.000 EUR
Zeitraum:
maximal zwei Jahre; Folgeförderungen sind möglich
Einsatz:
- Reisekosten (z.B. Flugkosten, Unterbringung, Verpflegung, Visa, Versicherung, Tagungsgebühren)
- Trainingskosten (z.B. Raummiete, Trainingsmaterialien, Übersetzungen, Honorare/Catering während Trainings)
- Sachmittel (bis zu 30% der Fördersumme, z.B. für Geräte u. Verbrauchsmaterialien)
- Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% der übrigen Budgetpositionen
- nicht gefördert werden: Personalkosten, grundständige Baumaßnahmen sowie Forschungsmaßnahmen; keine Weiterleitung von Mitteln an Dritte
Die Förderverträge werden als Zuschussverträge mit der GIZ abgeschlossen. Die rechtliche Grundlage bildet ANBestP (Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung).
Auswahl von Partnerschaftsprojekten für Förderung
Ein Technisches Komitee (TK) bestehend aus Expert*innen zu Medizin und Internationaler Zusammenarbeit bewertet die Förderwürdigkeit.
Kriterien:
- Relevanz: Partnerschaftsprojekte orientieren sich an Bedürfnissen der Partnerinstitutionen, berücksichtigen den lokalen Kontext, adressieren ggf. Bedarf vulnerabler Gruppen
- Effizienz: Projektmanagement ist tragfähig und Verantwortlichkeiten sind geklärt; Zeit- und Finanzplanung ist angemessen; Eigenbeitrag des deutschen Antragstellers ist erkennbar, Mittel werden effizient und angemessen verwendet
- Effektivität: Aspekte der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit werden berücksichtigt; fachliche Konsistenz und Kohärenz sind gegeben; Ziele, Aktivitäten sowie Indikatoren sind aufeinander abgestimmt, Ziele werden kontinuierlich überprüft
- Nachhaltigkeit: Vision des Partnerschaftsprojekts ist langfristig; institutionelle Stärkung ist angedacht, indem Kapazitäten aufgebaut und Prozesse optimiert werden
- ethische Vertretbarkeit: Ansatz der Projektumsetzung ist ethisch und politisch vertretbar
- antragstellende Organisation erfüllt kaufmännische Voraussetzungen
So bewerben Sie sich
Auf der Website www.klinikpartnerschaften.de finden Sie Informationen zum Förderprogramm.
Kontakt:
Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 36
53113 Bonn, Deutschland
T +49 (0)228 4460 3800
E klinikpartnerschaften@giz.de
www.klinikpartnerschaften.de
Antragsverfahren
Informationen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Stand Oktober 2022.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie als deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation stellen den Antrag.
- Ihr Projekt muss in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen gemäß OECD-DAC-Kriterien stattfinden.
- Sie müssen eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft führen beziehungsweise planen.
- Ihre Partnerinstitution muss
- eine Rechtskörperschaft beziehungsweise juristische Person sein,
- öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten und
- mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland bieten (UN-Nachhaltigkeitsziel 3).
- Sie müssen auf beiden Seiten der Partnerschaft über qualifiziertes Fachpersonal für die Umsetzung verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
