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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).
Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Details zum Programm
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)? vom 15.11.2021, zuletzt geändert durch die zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 20.12.2021 B6
In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag war der 15.10.2025.
Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 12.12.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.12.2023 B10
Berichtigung der Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 16.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 16.01.2024 B4
Weblink zur Berichtigung der 1. Änderung
Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.11.2024 B2
Dritte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 15.04.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 30.04.2025 B8
Vierte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema –KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)?
vom: 07.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 01.12.2025 B3
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15.11.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.12.2021, B6, geändert durch Bekanntmachung vom 12.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.12.2023, B10; berichtigt durch Bekanntmachung vom 12.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.1.2024, B4.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Verbände und Vereine sowie
- sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
- Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
- Ihr Vorhaben ist ein Einzelvorhaben von einem kleinen und mittleren Unternehmen oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
- In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
- Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
