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Sie können eine staatliche Förderung für vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Entwicklung von KI-Prozessorsystemen. Im Fokus stehen Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz für Edge-Anwendungen.
Gefördert werden anwendungsgetriebene Verbundvorhaben. Die Bezeichnung Prozessor umfasst alle Ausprägungen wie ASIC--application-specific integrated circuit, deutsch: Anwendungsspezifische integrierte Schaltung), FPGA--Field Programmable Gate Array, Mikrocontroller oder GPU--Graphics Processor Unit, deutsch: Graphikprozessor. Auch neuromorphes Computing und photonische Ansätze sind inbegriffen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Hardware-Software-Codesign. Dabei optimieren Sie Algorithmen und Systemarchitekturen gemeinsam.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten Sie eng mit Partnern zusammen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Finanzierung basiert auf den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Die Funktionalität weisen Sie mit einem Hardware-Demonstrator nach. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Leistungsfähige und energieeffiziente KI-Prozessorsysteme (Kolibri)“
vom: 19.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 27.01.2026 B2
Berichtigungder Bekanntmachungder Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Leistungsfähige und energieeffiziente KI-Prozessorsysteme (Kolibri)“
vom: 06.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.02.2026 B2
Berichtigung der Veröffentlichung vom 27.01.2026
Rechtliche Voraussetzungen
- Verbundpflicht: Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Industrie.
- Standort: Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich.
- Innovation: Lösung muss den Stand der Technik quantifizierbar übertreffen (z. B. bei Energieeffizienz oder Performanz).
- Demonstrator: Nachweis der Funktionalität anhand eines Hardware-Demonstrators in einer KI-Zielanwendung.
- Verwertung: Nutzung der Ergebnisse primär in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz.
- Eigenanteil: Unternehmen müssen grundsätzlich 50 % Eigenanteil tragen (KMU mindestens 40 %)
weitere Voraussetzungen, die zu beachten sind:
- Nichtwirtschaftliche Tätigkeit: Sie müssen die nichtwirtschaftliche Tätigkeit Ihrer Einrichtung nachweisen.
- Verbundstruktur: Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Industrie.
- Innovation: Das Vorhaben muss den Stand der Technik deutlich übertreffen.
- Management: Bestätigen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
- Kooperation: Vor der Entscheidung ist eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nachzuweisen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
