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AbgelaufenLand · Thüringer Ministerium Wirt Landwirtschaft ländliche RaumRichtlinie: Stand 12. März 2020

Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 31. Dezember 2017. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Der Konsolidierungsfonds unterstützt Sie als ein struktur- und mittelstandspolitisch bedeutsames KMU des verarbeitenden Gewerbes, wenn Sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Damit ist gemeint, dass Sie auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher Ihre Geschäftstätigkeiten einstellen müssen, wenn der Staat nicht eingreift.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Details zum Programm

Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
vom: 21.06.2024
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Az.: 1050-R3.1-3094/3-43-24870/2024

Weblink zur Förderrichtinie (externer Link)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • Angehörige Berufe
  • in Ausnahmefällen große Unternehmen.

mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen hat eine grundsätzlich positive Entwicklungschance am Markt.
  • Sie müssen ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität vorlegen..
  • Sie müssen einen eigenen Beitrag zur Wiederherstellung der Rentabilität  leisten. Der Beitrag beträgt bei kleinen Unternehmen mindestens 25 %, bei mittleren Unternehmen mindestens 40 %.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

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