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Die Thüringer Aufbaubank (TAB) unterstützt Ihr etabliertes Unternehmen und Ihre Hausbank bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Konsortialfinanzierungen.
Für Konsortialfinanzierungen schließen sich mehrere Banken für eine Finanzierung zeitweise zusammen und bilden ein Konsortium.
Sie erhalten die Förderung für Betriebsmittel und Investitionen unter anderem in folgenden Bereichen:
- Sachanlagen (inklusive Immobilien) und immaterielle Werte,
- Innovationen und Markteinführungen,
- Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland,
- Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und die Kooperation mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – sofern dadurch für den Kreditnehmer eine Stärkung seines Geschäftsmodelles oder seiner technologischen Kompetenz oder seiner Marktstellung erwartet werden kann,
- Beteiligungen an Thüringer Unternehmen, zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von Nachfolgeregelungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft.
Der Finanzierungsanteil der Thüringer Aufbaubank (TAB) beträgt bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags, der durch das gesamte Konsortium bereitgestellt wird.
Der Finanzierungsbetrag beträgt mindestens EUR 250.000 und normalerweise höchstens EUR 5 Millionen.
Beantragen Sie die Konsortialfinanzierung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die Thüringer Aufbaubank (TAB) weitergeleitet.
Überblick
Informationsblatt zur Konsortialfinanzierung
Thüringer Aufbaubank
[Stand April 2021]
Ziel des Programms
Mit Konsortialfinanzierungen unterstützt die Thüringer Aufbaubank (TAB) Unternehmen und deren Hausbanken in Thüringen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen werden durch die TAB Kreditrisiken übernommen.
Welche Unternehmen finanzieren wir?
Wir finanzieren kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder zu finanzierender Immobilie in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse der TAB muss eine Darlehens- bzw. Bürgschaftsgewährung rechtfertigen.
Was finanzieren wir?
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel u.a. in:
- Sachanlagen (inkl. wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Immobilien) und immaterielle Werte
- Innovationen und Markteinführungen
- Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland
- Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und die Kooperation mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – sofern dadurch für den Kreditnehmer eine Stärkung seines Geschäftsmodelles oder seiner technologischen Kompetenz oder seiner Marktstellung erwartet werden kann
- Beteiligungen an Thüringer Unternehmen, z.B. im Rahmen der Umsetzung von Nachfolgeregelungen
Wie finanzieren wir?
Der Finanzierungs- bzw. Verbürgungsanteil der TAB beträgt bis zu 50% des durch das gesamte Konsortium bereitzustellenden Darlehensbetrages. Weitere Details siehe nebenstehende Tabelle.
Rahmendaten für das Darlehen / die Bürgschaft:
- Finanzierungs- bzw. Bürgschaftsbetrag: mindestens 250 TEUR und in der Regel maximal 5.000 TEUR
- Laufzeiten: analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten, in der Regel längstens 20 Jahre
- Zinssatz/ Bürgschaftsentgelt: variable(s) oder feste(s) Verzinsung/ Entgelt möglich, marktüblich, analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten
- Zinsbindung für Darlehen: analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten
- Bearbeitungsentgelt: individuell zu vereinbaren
Wie erfolgt die Besicherung?
Für das Darlehen bzw. die Bürgschaft sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Diese haften gleichrangig quotal für die gemeinsam bereitgestellten Finanzierungen / Beteiligungen der Konsortialbank, der weiteren Konsorten und der TAB im Verhältnis der Darlehens- bzw. Bürgschaftsgewährung. Die Sicherheiten werden treuhänderisch durch den Konsortialführer verwaltet.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Finanzierung der TAB enthält keinen Beihilfewert und lässt sich daher mit anderen Förderdarlehensangeboten kombinieren.
So funktioniert?s
Wir entwickeln mit Unternehmen und Hausbanken individuelle Lösungen für jede Konsortialfinanzierung. Dafür benötigen wir aussagekräftige Informationen. Was konkret gebraucht wird, lässt sich am besten im Gespräch klären.
Die folgenden Unterlagen bzw. Informationen sind in jedem Fall wichtig:
zum Unternehmen:
- Tätigkeitsbereich des Unternehmens
- Ausblick zur geschäftlichen Entwicklung
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktueller Gesellschaftervertrag (auch von verbundenen Unternehmen) einschließlich Gesellschafterliste
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nebst Erläuterungen sowie ggf. Zwischenabschlüsse
- bei Unternehmensgruppen: konsolidierte Jahresabschlüsse oder Jahresabschlüsse der Konzernobergesellschaft der letzten drei Jahre nebst Erläuterungen sowie ggf. Zwischenabschlüsse, Organigramm zu den Beteiligungs- und Stimmenverhältnissen jeder Gruppenfirma
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten
zum Vorhaben:
- Vorhabenbeschreibung mit Investitions- und Finanzierungsplan
- Plan-GuV und – soweit vorhanden – Plan-Bilanzen für das laufende Jahr und das Folgejahr inkl. Liquiditätsplanung
zur Besicherung:
- Angaben zum Sicherheitenpaket
- Angaben zum Sicherungsgegenstand, falls bereits vorhanden: Sicherheitenwert und -zweck
zu Konsortialführer/ -partnern:
- Übersicht zu den bestehenden Engagements und deren Besicherung für das Unternehmen
- geplante Covenants
Wie erfolgt die Einbindung der TAB?
Anfragen können formlos durch die einladende Hausbank gestellt werden.
Ihre Beratung vor Ort:
Kundenbetreuung Mittelthüringen
Steffen Peschke
T (03 61) 74 47 – 5 15
mittelthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Ostthüringen
Monika Fulle
T (03 65) 43 70 70
ostthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Nordthüringen
Kathrin Stracke-Wagner
T (01 73) 3 92 42 11
nordthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Südthüringen
Jan Güssow
T (0 36 81) 39 33 11
suedthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Westthüringen
Marco Jahns
T (0 36 91) 88 11 60
westthueringen@aufbaubank.de
Antragsverfahren
Informationsblatt der Thüringer Aufbaubank (TAB), Stand April 2021.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Bonitäts- und Risikoanalyse der Thüringer Aufbaubank muss eine Darlehens- oder Bürgschaftsgewährung für Ihr Unternehmen rechtfertigen.
- Sie können für das Darlehen bankübliche Sicherheiten stellen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
