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Als Unternehmen erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen.
Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern:
- regionale Lebensmittelproduktion,
- Agri-Photovoltaik-Anlagen,
- Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,
- Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten,
- effiziente Bewässerung und Speicherbecken,
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft,
- Stallumbauten für mehr Tierwohl.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR). Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren.
Details zum Programm
Programmbedingungen Zukunftsfelder im Fokus (Nr. 325/326/327/328/329)
vom: 01.10.2025
Landwirtschaftliche Rentenbank
Weblink zu den Programmbedingungen
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie
- für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen,
- Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen,
- Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen,
- Entwässerungsarbeiten und
- Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
