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Überblick
Landessportförderung
Ziel und Gegenstand
Das Land Niedersachsen fördert Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände auf Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG).
Gefördert werden Vorhaben im Rahmen folgender Einzelprogramme beziehungsweise Richtlinien:
- Förderung des Sportstättenbaus,
- Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung,
- Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sportraumentwicklungsprozessen,
- Förderung der Integration im und durch Sport,
- Sonderprogramm Mitgliederentwicklung.
Ziel ist, die Sportentwicklung in Niedersachsen zu unterstützen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Sportverbände, Landesfachverbände und Sportbünde in Niedersachsen.
Voraussetzungen
Es gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und Umfang der Maßnahme.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in der Regel an den Landessportbund Niedersachsen e.V. zu richten.
Quelle
Informationen des Landessportbundes Niedersachsen e.V., Stand April 2024.
Geltungsdauer
Die Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus und die Richtlinien zur Förderung zielgruppenspezifischer Gesundheitsförderung gelten bis zum 31. Dezember 2025, die Richtlinien zur Förderung der Integration im und durch Sport bis zum 31. Dezember 2024.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
