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Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren.
Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben.
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen.
Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten.
Sie beantragen die Landwirtschaft – Liquiditätssicherung bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.
Überblick
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
(Nr. 246)
Vom 2. Januar 2023
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen. Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird in hohem Maße von externen Faktoren beeinflusst. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte können Auslöser eines erhöhten Finanzierungsbedarfs sein.
ALLGEMEINER HINWEIS
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/20131) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.2) Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
In Abhängigkeit von der aktuellen Branchensituation definiert die Rentenbank zusätzliche Kriterien.
Antragsberechtigt sind:
Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben. Beispielweise aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel und Energie. Bei Antragstellung ist die Betroffenheit zu erläutern.
WAS WID GEFÖRDERT?
Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden.
DARLEHENSHÖCHSTBETAG
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden.
Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.
SONSTIGE BEDINGUNGEN
Im Rahmen des Programms „Liquiditätssicherung“ werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor. Zinsanpassungsangebote werden wir auf der Basis der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen unterbreiten. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu 100 % ausgezahlt.
Vorhaben, die mit Verwendungszwecken der „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ einhergehen, werden nicht finanziert. Diese Liste finden Sie unter www.rentenbank.de.
KONDITIONEN
Die aktuellen Konditionen sind über das Internet unter www.rentenbank.de erhältlich. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sofern die Hausbank eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderdarlehens vereinnahmt, ist diese auf 1 % der Darlehenssumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt.
KOMBINATION MIT ANDEREN ÖFFENTLICHEN FÖRDERPOGAMMEN (KUMULIERUNG)
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung- spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Hierzu ist das Formular Kumulierungserklärung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.
GÜLTIGKEIT
Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2028.
ANSPRECHPARTNER
Haben Sie noch Fragen zu den Förderprogrammen der Rentenbank? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069 2107-700.
1) Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 352/9 vom 24.12.2013.
(2) vgl. Kriterien im Merkblatt –KMU-Definition? unter www.rentenbank.de
Antragsverfahren
Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 2.1.2023.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus.
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, zu beihilfefreien Konditionen,
- aufgrund der aktuellen Branchensituation Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingung geknüpft:
- Sie müssen Ihrer Hausbank Ihre Betroffenheit erläutern.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
