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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 26. Mai 2020

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms

Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Ihre Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs fördert das BMWE Projekte in den folgenden Programmlinien:

  • Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt: Technologiebeschleunigung bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien und Risikovorsorge durch Schaffung einer breiten Technologiebasis,
  • industrielle Forschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045 in den Fachdisziplinen Kabine/System, konventionelle Flugantriebe, Strukturen und Bauweisen, Flugphysik/Flugführung, Digitalisierung, H2--Wasserstoff/E--Elektro-Gesamtsystem, H2--Wasserstoff/E--Elektro-Antrieb, H2--Wasserstoff/E--Elektro-Energiespeichersysteme, UpLift Flying Testbed,
  • experimentelle Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen, qualitativ hochwertigen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nach Art Ihres Vorhabens in den verschiedenen Programmlinien und ob Sie als Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtung gefördert werden.

Details zum Programm

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo--Luftfahrtforschungsprogramm Klima VII--Sieben-1) –
vom: 15.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 19.04.2024 B1

In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Projektskizzen bis spätestens zum 26.06.2024 um 12:00 Uhr elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII--Sieben – Erster Programmaufruf (LuFo--Luftfahrtforschungsprogramm Klima VII--Sieben-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen
vom: 15.04.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 19.04.2024 B2

In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Projektskizzen bis spätestens zum 26.06.2024 um 12:00 Uhr elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo--Luftfahrtforschungsprogramm Klima VII--Sieben-1 und VII--Sieben-1 KTF--Klimaneutrales Fliegen
Hinweise zum Einreichen von Skizzen für den internationalen Zwischencall
vom: 04.04.2025
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

In der 1. Verfahrensstufe konnten Sie Projektskizzen bis zum 04.06.2025 um 12:00 Uhr per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de beim Projektträger einreichen.

Weblink zu den Hinweisen zur Skizzeneinreichung (PDF,externer Link, nicht barrierefrei)

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo--Luftfahrtforschungsprogramm Klima VII--Sieben-1 KTF--Klimaneutrales Fliegen
Hinweise zum Einreichen von Skizzen für den UpLift-Zwischencall
vom: 24.09.2025
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

In der 1. Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen bis zum 12.11.2025 um 12:00 Uhr per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de beim Projektträger einreichen.

Weblink zu den Hinweisen zur Skizzeneinreichung (PDF,externer Link, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) vom 15.4.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.4.2024, B1; Bekanntmachung des BMWK Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) Klimaneutrales Fliegen vom 15.4.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.4.2024, B2.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie
  • andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz,

die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Ihr Vorhaben darf eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten und muss einer Programmlinie zugeordnet werden.
  • Sie müssen für Ihr Vorhaben eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses vorweisen und eine konkrete Verwertung verfolgen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Für die Zwischenaufrufe können abweichende Bedingungen gelten. Diese finden Sie in den entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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