foerdermittel-experten – Fördermittel finden. Experten beauftragen.
AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 12. März 2026

Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“  ( Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum )

Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR .

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Die Initiative –Linking Ukraine to the European Research Area– (LUKE) unterstützt den Wiederaufbau und die Modernisierung des ukrainischen Innovationssystems.

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Teil eines internationalen Konsortiums sind, das zu den festgelegten Schwerpunkten forscht. Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet sich an deutsche Partner in den Bereichen Energie, Cybersicherheit, Medizin- und Gesundheitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Ihr Vorhaben muss das Ziel verfolgen, die Ukraine enger in europäische Wissensströme zu integrieren und wissenschaftliche Potenziale vor Ort zu stärken.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gewährt Ihnen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Regel erhalten Sie für Ihr Vorhaben bis zu 200.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Ihre Personalkosten, Sachmittel, Geräte sowie Reisen. Auch Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation sind förderfähig. Wenn Sie an einer Hochschule tätig sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre projektbezogenen Ausgaben. Durch die Kooperation erweitern Sie Ihre internationalen Netzwerke und tragen aktiv zum Wiederaufbau der Ukraine sowie zur technologischen Souveränität in Europa bei.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ im Rahmen der Europäisch-Ukrainischen Initiative Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum
vom: 04.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 27.02.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum-Ausschreibung beteiligten Ländern.
  • Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine.
  • Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht.
  • Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
  • Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden.

Ausschlussgründe:

Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Ähnliche Förderprogramme

Alle Programme