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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 10. April 2026

Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.

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Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:

  • Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
  • Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Sie können für diese Leistungen je FuE-Projekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
  • Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt.
  • Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Kooperationsprojekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
  • Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
  • Sie haben für dieses FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
  • Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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