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AktivLand · Ministerium Soziales Arbeit Gesundheit GleichstellungRichtlinie: Stand 27. Mai 2020

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Wenn Sie als Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch Unterstützung durch assistierte Reproduktion in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch mit Mitteln des Landes und des Bundes bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für

  • In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI)

im 1. bis 4. Behandlungszyklus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils und
  • für heterosexuelle unverheiratete Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bei In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 800,00 und bei Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlungen bis zu EUR 900,00 des Eigenanteils oder des Selbstkostenanteils sowie
  • für den 4. Behandlungszyklus bei einer In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 1.600 und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlung bis zu EUR 1.800 des Eigenanteils oder Selbstkostenanteils.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Details zum Programm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Erl. d. MS v.--des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 17.02.2025 – 38860?
– VORIS 21147 –

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 26. November 2019, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 48 vom 11. Dezember 2019, S. 1769.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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