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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 20. Januar 2022

Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

Sie engagieren sich in der Hochschulpolitik? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre zentralen Veranstaltungen und Workshops.

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Das Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen.

Gefördert werden zum Beispiel

  • Workshops,
  • Kongresse,
  • Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und
  • als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.

Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.

Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
vom: 09.12.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 23.01.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.

Sie müssen folgende Bedingungen für eine Förderung erfüllen:

  • Ihr Verband ist auf Dauer angelegt und rechtsfähig.
  • Die Maßnahme beginnt frühestens am 01.10.2026.
  • Die Dauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
  • Ein Maßnahmetag dauert mindestens 6 Zeitstunden.
  • Veranstaltungstage mit 3 bis 6 Stunden zählen als halbe Maßnahmetage.
  • Es nehmen täglich mindestens 40 Studierende an der Veranstaltung teil.
  • Das Thema hat eine bundesweite Bedeutung für die Hochschulpolitik.
  • Die Ergebnisse werden nach der Maßnahme im Internet veröffentlicht.
  • Die Durchführung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.

Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Veranstaltungen mit rein studienfachbezogenem Schwerpunkt.
  • Allgemeine Kulturveranstaltungen oder rein berufliche Weiterbildungen.
  • Interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen.
  • Organisationen, die extremistische Bestrebungen fördern.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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