Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier
vom: 12.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 28.11.2025 B2
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Jülich bis spätestens 18.02.2026 zunächst die Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Antragsportal easy-Online (siehe weiterführende Links) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen oder die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
