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AktivLand · Hamburgische Investitions und FörderbankRichtlinie: Stand 05. Dezember 2019

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung modernisieren und instand setzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei umfassenden Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Sie können Baukosten- und Mietzuschüsse erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Details zum Programm

Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Gültig ab: 01.06.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Vorgaben zum Fassadenkonzept (Qualitätssicherung Backstein) einhalten.
  • Sie lassen für Ihr Objekt eine Energieberatung durchführen.
  • Sie müssen die Einhaltung der jeweiligen energetischen Anforderungen durch einen von der IFB Hamburg autorisierten energetischen Qualitätssicherer feststellen lassen (Qualitätssicherung Energie).
  • Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindung beachten.
  • Ihre Mieterinnen und Mieter müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.
  • Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen und die ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sichern.
  • Während des Bindungszeitraums dürfen Sie an den Wohnungen des geförderten Objekts kein Wohnungseigentum begründen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und mindestens 15 Prozent der festgestellten förderfähigen Kosten durch Eigenmittel finanzieren.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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