Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse“
vom: 16.09.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 26.09.2025 B2
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.
Zunächst muss eine Ideenskizze (Pre-Proposal) durch den Koordinator des transnationalen Vorhabens eingereicht werden (siehe Nummer 7.2.1 der Richtlinie).
Wird diese Ideenskizze von den im Call kooperierenden Fördermittelgebern zur Einreichung einer Projektskizze (Full Proposal) eingeladen, kann der Koordinator des transnationalen Vorhabens eine Projektskizze einreichen (siehe Nummer 7.2.2 der Richtlinie).
Die Einreichung einer Projektskizze ohne vorherige Einreichung einer Ideenskizze und ohne Einladung zur Einreichung ist nicht möglich.
Im 3. Schritt werden positiv evaluierte Antragsteller von ihren nationalen Fördermittelgebern, für deutsche Antragsteller das BMFTR, zur förmlichen Antragstellung aufgefordert (siehe Nummer 7.2.3 der Richtlinie).
Die ersten beiden Stufen müssen online auf der Internetseite Green Era-Hub (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Zur Einreichung der förmlichen Förderanträge in der 3. Stufe ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (siehe weiterführende Links).
- 1. Stufe: Registrierung zur Einreichung von Ideenskizzen (Pre Proposal): Die Einreichungsfrist ist der 28.11.2025 um 12:00 Uhr (MEZ).
- 2. Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Full Proposal): Die Einreichungsfrist ist der 25.03.2026 um 14:00 Uhr (MESZ).
- 3. Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
