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AktivBund · BMBFRichtlinie: Stand 30. November 2023

Förderung für Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen

Wenn Sie im Rahmen einer Nachwuchsforschungsgruppe zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen forschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt wissenschaftliche Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3).

Gefördert werden Forschungsarbeiten von interdisziplinär zusammengesetzten sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen. Die Nachwuchsgruppen arbeiten interdisziplinär mit den Natur- und Ingenieurswissenschaften zusammen, beziehen Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis ein und sind offen und anschlussfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.

  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“
vom: 16.11.2023
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.11.2023 B6

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“
vom: 01.12.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.12.2025 B3

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 16.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.11.2023, B6.

Richtlinie des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 10.12.25, BAnz

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder
  • vergleichbare Institutionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.
  • Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.
  • Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.
  • Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.
  • Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.
  • Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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