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Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie müssen Ihr Vorhaben in einem Verbund durchführen. Dieser muss mindestens 3 Partner aus Europa und Südostasien umfassen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Forschungsarbeiten. Der Fokus liegt auf neuartigen Materialien wie Nanomaterialien oder biobasierten Strukturen. Ziel ist die Stärkung der Ressourcensouveränität durch Innovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bietet folgende Unterstützung:
- Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR für den deutschen Projektteil.
- Ihre Vorhaben können eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
- Das Programm fördert Personal-, Sach- und Reisemittel.
Als Unternehmen erhalten Sie anteilige Zuschüsse für Ihre Kosten. Für Hochschulen, die ein nichtwirtschaftliches Vorhaben planen, kann eine Förderung von bis zu 100 % Ihrer Ausgaben gewährt werden. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Details zum Programm
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtliniezur Förderung von internationalen Projekten in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa im Bereich „Neue Materialien und Grüne Transition“ im Rahmen des Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme
vom: 12.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.02.2026 B3
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein multilaterales Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch.
- Ihr Projekt wird von einem internationalen Konsortium umgesetzt.
- Das Konsortium umfasst mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Ländern.
- Mindestens ein Partner stammt aus Europa und ein weiterer aus Südostasien.
- Für das Gesamtprojekt wird ein koordinierender Partner (Projektkoordinator) benannt.
- Die beteiligten deutschen Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung ist der BMFTR-Vordruck Nr. 0110 zu verwenden.
- Antragstellende in Deutschland müssen über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Forschungseinrichtung in Deutschland verfügen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
