Rechtsgrundlage
Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zweistufig lang)
vom: 23.01.2026
Bundesministerium für Gesundheit
Für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase waren die vollständigen Ideenskizzen dem DLR Projektträger bis spätestens 21.04.2026 um 12:00 Uhr in elektronischer Form vorzulegen.
Weiterführende Links
- Informationen zur Förderung neuer Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – zweistufig lang
- Leitfaden für die Erstellung von Anträgen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
- Informationen zur Förderung der Erprobung und Entwicklung neuer Versorgungsformen
- Informationen zum Innovationsfonds
- Internet-Portal  PT -Outline zur Skizzeneinreichung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
