Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Open Innovation – Offene Werkzeuge für Forschung und Lehre in Quantentechnologien und Photonik“
vom: 13.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 22.01.2026 B1
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe gilt die Antragsfrist spätestens zum 30.04.2026 zunächst beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizzen und deren Einreichung ist ausschließlich das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen (siehe weiterführende Links). Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
