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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen, die den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen vermitteln, die für die Interessensvertretung auf Bundesebene erforderlich sind,
- Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung der Potenziale von Nachwuchskräften, die zukünftig Leitungsfunktionen in Organisationen übernehmen sollen,
- Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen, einschließlich der Verbesserung der technischen Infrastruktur,
- der Ausgleich eines behinderungsspezifischen Mehrbedarfs,
- Assistenzkräfte für Mitglieder von antragsberechtigten Organisationen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung eine Assistenz benötigen, sowie
- sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisation zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.
Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.
Details zum Programm
Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
vom: 27.04.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 09.05.2022 B2
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 27.4.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 9.5.2022, B2.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen und in einem Finanzierungsplan schriftlich und nachvollziehbar darlegen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
