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AktivLand · Ministerium Wirtschaft Industrie Klimaschutz EnergieRichtlinie: Stand 12. April 2020

Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität.

Sie können eine Förderung erhalten für

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität,
  • kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur,
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur,
  • reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
  • Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.

Details zum Programm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und
Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität)
vom: 24.01.2025
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Weblink zur Richtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben.
  • Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.
  • Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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