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AktivLand · Behörde Schule BerufsbildungRichtlinie: Stand 20. April 2022

Projektfonds Medien und Bildung

Der Projektfonds Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Die Fördergelder werden von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) über das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) verwaltet.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Ziel ist die Förderung von Projekten, die im Bereich der Förderung digitaler Kompetenzen, Medienkompetenz und Medienbildung angesiedelt sind. Hierdurch soll allen in Hamburg lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern ihr Recht auf Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Situation und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – ermöglicht werden. Die Ziele des Fonds Medien und Bildung sind an den Kompetenzbereichen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ angelehnt und sollen zu einer besseren Einbindung dieser Strategie in Hamburg führen. Weitere definierte Ziele sind unter anderem die Stärkung der Mündigkeit in der von Digitalisierung geprägten Welt sowie die Förderung des Verständnisses der digitalen Transformationsprozesse, die Fokussierung der individuellen Entfaltung und die Entwicklung der 4Ks (Kreativität, Kollaboration, Kritikfähigkeit, Kommunikation), die alle in den sechs Kompetenzbereichen der KMK--Kultusministerkonferenz-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ operationalisiert sind.

Details zum Programm

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Projektfonds Medien und Bildung Hamburg
vom: 01.02.2025
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Antragsverfahren

Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 4. März 2022, Amtlicher Anzeiger Nr. 18 vom 4. März 2022, S. 301.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hamburger Institutionen und Initiativen,
  • freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Einzelpersonen (natürliche Personen)

sowie Kooperationen mit staatlichen oder privaten Schulen (in diesen Fällen muss der Antrag vom nichtschulischen Partner gestellt werden).

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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