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AktivLand · Ministerium für Arbeit SozialesRichtlinie: Stand 04. Mai 2020

Förderung beruflicher Weiterbildung ? QualiScheck

Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck).

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.

Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert.

Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP--Rheinland-Pfalz Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.

Details zum Programm

Rahmenbedingungen für den Förderansatz „QualiScheck“
Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Rheinland-Pfalz
Förderperiode 2021–2027
Stand: 03.12.2024
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Weblink zu den Rahmenbedingungen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Bildungsträger Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muss offiziell akkreditiert sein.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss einen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und zur Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen beitragen.
  • Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
  • Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten beziehungsweise Weiterbildungen von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
  • Sie müssen die Bildungsmaßnahme bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF+--Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027 vollständig abgeschlossen haben.
  • Sie können den QualiScheck nicht beantragen, wenn Sie
    • eine allgemeinbildende Schule besuchen,
    • eine Erstausbildung absolvieren oder
    • für ein Erststudium eingeschrieben sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Nichterwerbstätige,
  • betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin,
  • Weiterbildungen, zu denen Sie sich bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet haben oder die Sie vor Übersendung des vollständigen Antrags bereits begonnen haben,
  • Ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie
  • unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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