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Das Land Hessen fördert Sie bei der Bildung von Kooperationen (Clusternetzwerke) von Unternehmen und Institutionen. Diese Unternehmen und Institutionen arbeiten entlang einer Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammen und sind voneinander unabhängig.
Sie erhalten die Förderung für 4 Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:
- Vorbereitungsphase,
- Aufbauphase,
- Verstetigungsphase,
- Weiterentwicklungsphase (ausgewählte innovative Vorhaben).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die Vorbereitungsphase bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch
25.000 EUR, - für die Aufbau- und die Verstetigungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils 700.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten,
- für die Weiterentwicklungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils Ausgaben in Höhe von 100.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, ausnahmsweise auch bis zu 48 Monaten.
Details zum Programm
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen,
- für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks.
Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben.
Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein.
Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Besonders gefördert werden Clusternetzwerke, deren überwiegender Teil der Mitglieder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung hat oder deren Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einem dieser Gebiete hat.
- Für die jeweiligen Entwicklungsphasen der Clusternetzwerke müssen Sie die besonderen Voraussetzungen beachten.
- Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
