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AktivLand · Hessisches WirtschaftsministeriumRichtlinie: Stand 19. Juni 2026

Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget

Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Auf dieser Seite (3 Abschnitte)

Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,
  • die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse,
  • den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowie
  • die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR.
  • Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.

Details zum Programm

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832

Weblink zur Förderrichtlinie

Antragsverfahren

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mit dem Regionalbudget dürfen Sie nicht einzelne gewerbliche Unternehmen direkt fördern.
  • Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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