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AktivBund · BMWiRichtlinie: Stand 30. Januar 2026

Förderung für Regionale Transformations-Netzwerke (Modul A)

Sie wollen die Transformation der Automobilwirtschaft in Ihrer Region aktiv gestalten? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Aufbau regionaler Transformations-Netzwerke. Erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Strategieprozesse.

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Sie können eine Förderung für den Aufbau und Ausbau regionaler Transformations-Netzwerke erhalten. Diese Netzwerke stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Ihnen dafür nicht rückzahlbare Zuschüsse. Im Fokus steht die Erstellung einer regionalen Transformationsstrategie für Ihre Wirtschaftsregion. Sie führen dabei Strategieprozesse unter Einbindung aller relevanten Akteure durch. Sie fördern den Wissensaustausch zwischen Unternehmen, der Wissenschaft und der Gesellschaft. Auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder gehört zu Ihren Aufgaben. Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim technologischen Wandel. Die Netzwerke sollen langfristig nachhaltige Strukturen schaffen. Sie kooperieren dabei auch mit anderen Netzwerken und Transformations-Hubs.

Details zum Programm

Förderrichtlinie Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie
vom: 15.01.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BAnz AT 21.01.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie müssen eine antragsberechtigte Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein.
  • Diese Förderung bezieht sich auf Modul A (Regionale Transformations-Netzwerke).
  • Ihr Netzwerk muss in einer klar abgegrenzten Wirtschaftsregion tätig sein.
  • Sie agieren als neutraler Intermediär für die Netzwerkarbeit.
  • Falls Sie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie eine Trennungsrechnung führen.
  • Eine Einnahmenerzielung durch die geförderten Angebote ist nicht zulässig.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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