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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.
Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.
Details zum Programm
Richtliniezur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamerazur Rehkitzrettung
vom: 23.01.2026
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 25.02.2026 B3
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 20.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28.3.2024, B3.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen:
- Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
- Ihr Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
- Der Schwerpunkt Ihrer Satzung liegt auf dem Jagdwesen oder der Wildtierrettung.
- Sie nutzen die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd.
Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen.
- Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
- Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera.
- Die Flugzeit beträgt mindestens 20 Minuten.
- Das Gerät besitzt eine Home-Return-Funktion.
- Das Gerät hat eine CE-Kennzeichnung nach den Verordnungen der Europäischen Union (EU).
Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern:
- Sie sind eine Einrichtung der öffentlichen Hand.
- Der Sitz Ihres Vereins liegt im Ausland.
- Sie nutzen die Drohne für wirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)).
- Sie möchten eine gebrauchte Drohne kaufen.
- Sie haben für dieselbe Drohne bereits eine andere öffentliche Förderung (z. B. Landesmittel) im Jahr 2026 erhalten.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
