Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
vom: 07.11.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Az. 37d-U3014-2024/2-22
Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
