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Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie als Familie in Sachsen Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) fördert insbesondere Vorhaben, die vorhandenen Wohnraum nutzen oder Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) mindern.
Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Das Darlehen unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
- Bau eines neuen Eigenheims.
- Sanierung, Modernisierung oder Umbau von Gebäuden.
- Umnutzung von Nichtwohnraum zu Wohnungen.
- Erwerb und Bau im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte.
Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Sie profitieren von festen Zinsabschlägen für jedes Kind. Wenn Sie ein Gebäude kaufen, das älter als 30 Jahre ist und dieses energetisch sanieren (Jung kauft Alt), erhalten Sie weitere Zinsvorteile.
Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll in der Regel als Teil Ihrer Finanzierung eingebunden werden.
Details zum Programm
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen)
vom: 23.09.2025
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.
- Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR.
- Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein.
- Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten.
- Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR.
- Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E.
- Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften.
Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
