Auf dieser Seite (11 Abschnitte)
- Überblick
- Wer kann Anträge stellen?
- Für welche Finanzierungen kommt das SIKB -Partnerprogramm in Frage?
- In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?
- Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB „
- Welche Sicherheiten sind zu stellen“
- Was kennzeichnet die verschiedenen Programmvarianten?
- Wie erfolgt die Antragstellung?
- Ist das Programm beihilferelevant?
- Antragsverfahren
- Rechtliche Voraussetzungen
Im Rahmen der Finanzierung saarländischer Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber der finanzierenden Hausbank oder Leasinggesellschaft einen Teil des Risikos.
Die SIKB sichert folgende Finanzierungsvorhaben Ihres Unternehmens ab:
- Förderdarlehen,
- Investitionskredite,
- Betriebsmittellinien,
- Auftragsfinanzierungen,
- Avalkredite sowie
- Leasingfinanzierungen.
Je nach Bedarf Ihres Unternehmens bietet die SIKB die Finanzierung in den Varianten Standard, Individuell und Zukunftsunternehmen an.
Ihr Kreditgeber bekommt die Förderung als anteilige Risikoübernahme. Der Anteil der Risikoübernahme beträgt in allen Programmvarianten bis zu 50 Prozent der jeweiligen Kredite beziehungsweise Leasingfinanzierungen.
Bei der Variante „Standard“ übernimmt die SIKB eine Risikobetrag zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000.
Bei den Programmvarianten „Individuell“ und „Zukunftsunternehmen“ ist keine Kredithöhe vorgegeben.
Ihr Kreditgeber stellt einen Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die SIKB.
Überblick
SIKB – Partnerprogramm
Merkblatt-Stand: März 2013
Mit diesem Programm bietet die SIKB Hausbanken und Leasinggesellschaften Risikopartnerschaften an.
Die Programmvariante Standard zeichnet sich durch schlanke Bearbeitungsprozesse bei transparenten Qualitätsanforderungen aus. In der Programmvariante „Zukunftsunternehmen“ steht die SIKB auch bei Finanzierungen für Unternehmen, die sich temporär in einer finanziell schwierigen Situation befinden, deren Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit auf Sicht jedoch nachhaltig gegeben ist, den Banken als Risikopartner zur Seite.
In allen Programmvarianten steht die SIKB dabei als ein wettbewerbsneutraler Partner für Bar- oder Risikounterbeteiligungen.
Wer kann Anträge stellen?
Hausbanken zur anteiligen Risikoübernahme an Krediten
Leasinggesellschaften zur anteiligen Risikoübernahme aus Leasingverträgen
Kredite bzw. Leasingfinanzierungen in Sanierungsfällen bzw. an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt 600 000 0193 „Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Für welche Finanzierungen kommt das SIKB -Partnerprogramm in Frage?
Bankkredite jeglicher Art, z.B. Förderdarlehen, Investitionskredite, Betriebsmittellinien, Auftragsfinanzierungen, Avalkredite
Leasingfinanzierungen für Unternehmen im Saarland. Die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten bzw. Leasingfinanzierungen ist nicht möglich.
In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?
bis zu 50% der jeweiligen Kredite bzw. Leasingfinanzierungen
Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB „
in der Regel analog der von der Hausbank bzw. der Leasinggesellschaft vorgesehenen Marge
Welche Sicherheiten sind zu stellen“
in der Regel entsprechend den Absprachen zwischen Hausbank und Kreditnehmer bzw. Leasinggesellschaft und -nehmer
Was kennzeichnet die verschiedenen Programmvarianten?
Standard
Risikobetrag für SIKB zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR im Einzelfall
Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit nach aktuellem Rating bis 2,10% (max. Ratingklasse 5 nach internem SIKB-Rating)
vereinfachte Abwicklung durch Verwendung von standardisierten, von den Zentralverbänden der Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken geprüften Standard-Konsortialverträgen
Individuell
individuelle Festlegung des Risikobetrages der SIKB
individuelle Bonitätsbetrachtung
auf Wunsch auch Verwendung von standardisierten, von den Zentralverbänden der Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken geprüften Standard- Konsortialverträgen
Zukunftsunternehmen
Diese Programmvariante steht Unternehmen, die sich temporär in einer finanziell schwierigen Situation befinden (keine Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition), deren Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit auf Sicht jedoch nachhaltig gegeben ist, offen („Zukunftsunternehmen“).
individuelle Festlegung des Risikobetrages der SIKB
individuelle Bonitätsbetrachtung
Die Risikoübernahme erfolgt grundsätzlich unter Einbindung geeigneter, qualifizierter Experten aus dem vorhandenen Netzwerk, z.B. für einen Quick-Check vor Kreditvergabe, eine Energieberatung, eine branchenspezifische Beratung oder eine temporäre Begleitung durch einen Coach.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Formlos durch die Hausbank bzw. Leasinggesellschaft an die SIKB. Voranfragen unter Übersendung banküblicher Kreditunterlagen werden empfohlen.
Ist das Programm beihilferelevant?
Eine Beihilferelevanz besteht nicht.
Antragsverfahren
Merkblatt der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand März 2013; Merkblatt der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand März 2013; Rundschreiben der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) vom 1. März 2013; Informationen der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand November 2023.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasinggesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Als ein Unternehmen, das sich temporär in einer finanziell schwierigen Situation befindet, dessen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit perspektivisch jedoch nachhaltig gegeben ist, werden Sie in der Programmvariante „Zukunftsunternehmen“ gefördert. Hierfür muss der Kreditgeber die Einbindung qualifizierter Dritter, zum Beispiel zur Durchführung eines Quick-Check vor Kreditvergabe, einer Energieberatung, einer branchenspezifischen Beratung oder einer temporären Begleitung, sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten beziehungsweise Leasingfinanzierungen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
