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AktivLandRichtlinie: Stand 04. Mai 2020

SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum modernisieren oder ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen, kaufen, um- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Sächsischen Aufbaubank ( SAB ) erhalten.

Auf dieser Seite (10 Abschnitte)

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gewährt Privatpersonen Ergänzungsdarlehen, die vor allem dazu dienen, die Gesamtfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu komplettieren.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens. Dessen Höhe und die Dauer der Zinsfestschreibung werden jeweils im Einzelfall zwischen Ihnen und der SAB vereinbart.

Ihren Finanzierungsantrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB).

Überblick

SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung

Merkblatt
Stand: 06/2018

Was wird gefördert?

Alle Wohnungsbauvorhaben, die mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der KfW gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung.

Wie wird gefördert?

Zinsen

Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Darlehenszusage günstig festgelegt. Zinsen werden ab Auszahlung des Darlehens erhoben.

Auszahlungen

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt ohne Bearbeitungsentgelt nach Baufortschritt oder für die Zahlung eines Kaufpreises.

Rückzahlung

Die Tilgung des Annuitätendarlehens erfolgt in monatlichen Raten (Zins + Tilgung). Der Tilgungssatz soll mindestens 2% p.a. betragen. Die Tilgung beginnt regelmäßig ein Jahr nach Darlehenszusage jedoch frühestens nach Vollauszahlung des Darlehens.

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden in Höhe von 2% p.a. regelmäßig ab der siebten Woche nach Zusage für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben. Abweichende Fristen für den Beginn der Bereitstellungszinsen können vereinbart werden.

Wo wird beantragt?

Der Antrag ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken direkt bei der SAB zu stellen.

Allgemeine Voraussetzungen

Das Förderergänzungsdarlehen dient der Ergänzung der Finanzierung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Festlegungen des jeweiligen zu ergänzenden Förderprogramms (z.B. zur Kumulierbarkeit oder zum Eigenleistungsanteil) sind zu beachten.

Die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.

Die Darlehen sind durch Eintragung einer Grundschuld abzusichern. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Bauvorhabens vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Darlehensantrag ist rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Von den Mitarbeitern der SAB erhalten Sie alle notwendigen Finanzierungsunterlagen und Unterstützung bei der Beantragung.

Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragstellung sind unter https://www.sab.sachsen.de abrufbar.

Ihre Ansprechpartner finden Sie

  • im ServiceCenter: Telefon (03 51) 49 10 49 20, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

  • per Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

  • und über das Internet: https://www.sab.sachsen.de.

Antragsverfahren

Merkblatt der Sächsischen AufbauBank – Förderbank – (SAB), Stand 01/2020.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.

Eine Förderung nach diesem Programm ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss bereits mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden.
  • Sie müssen das Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch absichern und die Belastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen auf Dauer finanziell tragen können.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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