Auf dieser Seite (10 Abschnitte)
- Überblick
- Wer kann Anträge stellen?
- In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?
- Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB „
- Welche Sicherheiten sind zu stellen“
- Was kennzeichnet das Programm“
- Wie erfolgt die Antragstellung?
- Ist das Programm beihilferelevant?
- Antragsverfahren
- Rechtliche Voraussetzungen
Im Rahmen der Finanzierung kommunaler und kommunalnaher Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber den finanzierenden Hausbanken oder Leasing-Gesellschaften einen Teil des Risikos.
Die SIKB sichert Bankkredite jeglicher Art ab, auch Förderdarlehen sowie Leasing-Finanzierungen.
Sie erhalten die Förderung als anteilige Risikoübernahme.
Der Anteil der Risikoübernahme beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kredits oder der jeweiligen Leasing-Finanzierung.
Die SIKB übernimmt eine Risikohöhe zwischen EUR 500.000 und EUR 3 Millionen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).
Überblick
SIKB-Partnerprogramm "Kommunale und kommunalnahe Unternehmen"
Merkblatt-Stand: Dezember 2015
Mit diesem Programm bietet die SIKB Hausbanken und Leasinggesellschaften Risikopartnerschaften für kommunale und kommunalnahe Unternehmen an.
Das Programm zeichnet sich durch schlanke Bearbeitungsprozesse bei transparenten Qualitätsanforderungen aus.
Die SIKB steht dabei als ein wettbewerbsneutraler Partner für Bar- oder Risikounterbeteiligungen bereit.
Wer kann Anträge stellen?
- Hausbanken zur anteiligen Risikoübernahme an Krediten
- Leasinggesellschaften zur anteiligen Risikoübernahme aus Leasingverträgen
Kredite bzw. Leasingfinanzierungen in Sanierungsfällen bzw. an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt 600 000 0065 „Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Für welche Finanzierungen kommt dieses SIKB-Partnerprogramm in Frage?
- Bankkredite jeglicher Art, auch z. B. Förderdarlehen
- Leasingfinanzierungen
für tragfähige Investitionsfinanzierungen von kommunalen und kommunalnahen Unternehmen im Saarland.
Die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten bzw. Leasingfinanzierungen ist nicht möglich.
In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?
- bis zu 50 % der jeweiligen Kredite bzw. Leasingfinanzierungen
Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB „
- in der Regel analog der von der Hausbank bzw. der Leasinggesellschaft vorgesehenen Marge
Welche Sicherheiten sind zu stellen“
- in der Regel entsprechend den Absprachen zwischen Hausbank und Kreditnehmer bzw. Leasinggesellschaft und „nehmer
Was kennzeichnet das Programm“
- Risikobetrag für SIKB zwischen – 500.000 und – 3.000.000
- Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit nach aktuellem Rating bis 2,10 % (max. Ratingklasse 5 nach internem SIKB-Rating)
- vereinfachte Abwicklung durch Verwendung von standardisierten, von den Zentralverbänden der Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken geprüften Standard-Konsortialverträgen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Formlos durch die Hausbank bzw. Leasinggesellschaft an die SIKB mit Übersendung banküblicher Kreditunterlagen.
Ist das Programm beihilferelevant?
Eine Beihilferelevanz besteht nicht.
Antragsverfahren
Merkblatt der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Dezember 2015; Informationen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Mai 2023.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasing-Gesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Investitionsvorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.
Nicht gefördert werden
- die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten oder Leasing-Finanzierungen,
- Kredite oder Leasing-Finanzierungen in Sanierungsfällen und an Unternehmen in Schwierigkeiten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
