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Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ der Saarländischen Investitionskreditbank

Wenn Sie einen Kredit bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Leasing-Gesellschaft aufgenommen haben, um damit Investitionen in Ihr kommunales Unternehmen zu finanzieren, kann Ihr Kreditgeber hierfür eine anteilige Risikoübernahme der Saarländischen Investitionskreditbank AG ( SIKB ) bekommen.

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 01. Dezember 2015. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Auf dieser Seite (10 Abschnitte)

Im Rahmen der Finanzierung kommunaler und kommunalnaher Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber den finanzierenden Hausbanken oder Leasing-Gesellschaften einen Teil des Risikos.

Die SIKB sichert Bankkredite jeglicher Art ab, auch Förderdarlehen sowie Leasing-Finanzierungen.

Sie erhalten die Förderung als anteilige Risikoübernahme.

Der Anteil der Risikoübernahme beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kredits oder der jeweiligen Leasing-Finanzierung.

Die SIKB übernimmt eine Risikohöhe zwischen EUR 500.000 und EUR 3 Millionen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).

Überblick

SIKB-Partnerprogramm "Kommunale und kommunalnahe Unternehmen"

Merkblatt-Stand: Dezember 2015

Mit diesem Programm bietet die SIKB Hausbanken und Leasinggesellschaften Risikopartnerschaften für kommunale und kommunalnahe Unternehmen an.

Das Programm zeichnet sich durch schlanke Bearbeitungsprozesse bei transparenten Qualitätsanforderungen aus.

Die SIKB steht dabei als ein wettbewerbsneutraler Partner für Bar- oder Risikounterbeteiligungen bereit.

Wer kann Anträge stellen?

  • Hausbanken zur anteiligen Risikoübernahme an Krediten
  • Leasinggesellschaften zur anteiligen Risikoübernahme aus Leasingverträgen

Kredite bzw. Leasingfinanzierungen in Sanierungsfällen bzw. an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt 600 000 0065 „Unternehmen in Schwierigkeiten“).

Für welche Finanzierungen kommt dieses SIKB-Partnerprogramm in Frage?

  • Bankkredite jeglicher Art, auch z. B. Förderdarlehen
  • Leasingfinanzierungen

für tragfähige Investitionsfinanzierungen von kommunalen und kommunalnahen Unternehmen im Saarland.

Die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten bzw. Leasingfinanzierungen ist nicht möglich.

In welchem Umfang kann Risiko durch die SIKB übernommen werden?

  • bis zu 50 % der jeweiligen Kredite bzw. Leasingfinanzierungen

Wie hoch ist die Vergütung für die SIKB „

  • in der Regel analog der von der Hausbank bzw. der Leasinggesellschaft vorgesehenen Marge

Welche Sicherheiten sind zu stellen“

  • in der Regel entsprechend den Absprachen zwischen Hausbank und Kreditnehmer bzw. Leasinggesellschaft und „nehmer

Was kennzeichnet das Programm“

  • Risikobetrag für SIKB zwischen – 500.000 und – 3.000.000
  • Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit nach aktuellem Rating bis 2,10 % (max. Ratingklasse 5 nach internem SIKB-Rating)
  • vereinfachte Abwicklung durch Verwendung von standardisierten, von den Zentralverbänden der Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken geprüften Standard-Konsortialverträgen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Formlos durch die Hausbank bzw. Leasinggesellschaft an die SIKB mit Übersendung banküblicher Kreditunterlagen.

Ist das Programm beihilferelevant?

Eine Beihilferelevanz besteht nicht.

Antragsverfahren

Merkblatt der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Dezember 2015; Informationen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Mai 2023.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasing-Gesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Investitionsvorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.

Nicht gefördert werden

  • die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten oder Leasing-Finanzierungen,
  • Kredite oder Leasing-Finanzierungen in Sanierungsfällen und an Unternehmen in Schwierigkeiten.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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