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AbgelaufenLand · Ministerium Inneres Kommunales Wohnen Sport Schleswig-HolsteinRichtlinie: Stand 24. Januar 2020

Förderung des Sports in Schleswig-Holstein

Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen

Das Programm endete am 14. Mai 2017. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Unten finden Sie aktive Alternativen mit ähnlicher Ausrichtung — oder lassen Sie sich von einem Fördermittelberater zu aktuellen Optionen beraten.

Details zum Programm

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
vom: 21.09.2022
zuletzt geändert am: 25.11.2024
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Gl.Nr. 6641.25

Weblink zur Richtlinie

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

Aktive Alternativen

Alle Programme
AktivLand · Ministerium Inneres Kommunales Wohnen Sport Schleswig-Holstein

E-Sport-Förderrichtlinie

Wenn Sie landesweite E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

ZuschussSchleswig-Holstein
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AktivLand · Ministerium Bildung Wissenschaft Forschung Kultur Schleswig-Holstein

Erhaltung von Kulturdenkmalen

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

ZuschussSchleswig-Holstein
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AktivLand

Förderung des internationalen Jugendaustauschs

Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

ZuschussSchleswig-Holstein
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