Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungsmitteln zur Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinie Veranstaltungen - SFR V)
vom: 23.10.2024, zuletzt geändert am 15.08.2025
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Für die Antragstellung reicht die Sportorganisation so früh wie möglich, spätestens jedoch 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, einen formellen Zuwendungsantrag bei der Bewilligungsstelle ein.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
