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AktivLand · StaatskanzleiRichtlinie: Stand 05. Februar 2026

Förderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm „STARKES DORF+?

Möchten Sie einen öffentlichen Platz in Ihrem Ort attraktiver gestalten oder den Betrieb einer Begegnungsstätte sichern? Das Land Hessen unterstützt Ihr ehrenamtliches Engagement bei der Umsetzung von Kleinprojekten mit einem Zuschuss.

Auf dieser Seite (2 Abschnitte)

Sie werden bei der Umsetzung Ihrer Kleinprojekte durch das Förderprogramm „STARKES DORF+? unterstützt. Sie erhalten Fördermittel für die Gestaltung öffentlicher Orte.

Dazu gehört beispielsweise

  • das Aufstellen von Sitzgelegenheiten,
  • das Anlegen von Beeten,
  • die Installation von Spielgeräten,
  • Maßnahmen, die den Betrieb von für alle zugänglichen Gebäuden sichern. Hierzu zählen Renovierungen oder Anschaffungen für Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime und ähnliche soziale Treffpunkte.

Wichtig ist, dass Ihr Projekt dem Gemeinwohl dient und von einer Initiative getragen wird. Alle Menschen im Ort sollen von der Maßnahme profitieren können.

Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.

Das Gesamtvolumen des Kleinprojekts darf 15.000 EUR nicht übersteigen.

Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine ergänzende Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Details zum Programm

Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+?
vom: 19.03.2025
Hessische Staatskanzlei

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Laufende Kosten, Personalstellen oder bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

Weiterführende Links

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.

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