Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)
Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
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140 Förderprogramme gefunden
Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler innovativ in Wirtschaftsgüter und damit verbundene Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Kleinstunternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse und in die IT -Sicherheit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen – insbesondere als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) – oder (Solo-)Selbständige oder (Solo-)Selbständiger Unterstützung im digitalen, ökologischen oder demografischen Wandel benötigen, können Sie sich an eine der Einrichtungen aus dem Programm Zukunftszentren wenden.
Das Programm soll Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.