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Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als
- kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 45 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
- mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 35 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.
Nur in Ausnahmefällen und nur in C-Gebieten können Sie auch als größeres Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.
Ihr Investitionsvolumen muss mindestens 200.000 EUR betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
Details zum Programm
Rechtsgrundlage
Informationsblatt „Transformation@Bayern“ (T@B)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft
vom: 18.04.2024
Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az.--Aktenzeichen 52-3541/203/10
BayMBl. 2024 Nr. 213 vom 08.05.2024
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
gültig ab: 01.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand März 2020; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Oktober 2023.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie – insbesondere Kfz-Zulieferer –, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen.
- Ihr Transformationsvorhaben muss
- der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder
- auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
- Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.
Weiterführende Links
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie — Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; foerdermittel-experten.de ist kein behördliches Angebot und trifft keine Förderentscheidung.
